(3)Absatz 3Bescheide gemäß Abs. 1 und 2 haben jedenfalls die zum Einsatz gelangenden Energieträger, die Engpassleistung, Namen und Anschrift des Netzbetreibers, in dessen Netz eingespeist wird, den Prozentsatz der einzelnen Energieträger bezogen auf ein Kalenderjahr, die genaue Bezeichnung des Zählpunktes, über den die erzeugte Strommenge tatsächlich physikalisch in ein öffentliches Netz eingespeist wird, sowie einen Hinweis auf die gemäß Abs. 4 zu erstellende Dokumentation zu enthalten. Werden als erneuerbare Energieträger auch Tiermehl, Ablauge oder Klärschlamm eingesetzt, sind diese gesondert entsprechend ihrem Anteil am Gesamteinsatz (Heizwert) anzugeben. In den Bescheiden sind jedenfalls Auflagen betreffend besondere Nachweispflichten über die eingesetzten Primärenergieträger zu erteilen. Bescheiden betreffend Anlagen, in denen auch Abfälle mit hohem biogenen Anteil eingesetzt werden, ist die Anlage zu diesem Bundesgesetz anzuschließen. Eine Kopie des Bescheides ist der Energie-Control GmbH, dem Netzbetreiber und dem Ökobilanzgruppenverantwortlichen in elektronischer Form zu übermitteln.Bescheide gemäß Absatz eins und 2 haben jedenfalls die zum Einsatz gelangenden Energieträger, die Engpassleistung, Namen und Anschrift des Netzbetreibers, in dessen Netz eingespeist wird, den Prozentsatz der einzelnen Energieträger bezogen auf ein Kalenderjahr, die genaue Bezeichnung des Zählpunktes, über den die erzeugte Strommenge tatsächlich physikalisch in ein öffentliches Netz eingespeist wird, sowie einen Hinweis auf die gemäß Absatz 4, zu erstellende Dokumentation zu enthalten. Werden als erneuerbare Energieträger auch Tiermehl, Ablauge oder Klärschlamm eingesetzt, sind diese gesondert entsprechend ihrem Anteil am Gesamteinsatz (Heizwert) anzugeben. In den Bescheiden sind jedenfalls Auflagen betreffend besondere Nachweispflichten über die eingesetzten Primärenergieträger zu erteilen. Bescheiden betreffend Anlagen, in denen auch Abfälle mit hohem biogenen Anteil eingesetzt werden, ist die Anlage zu diesem Bundesgesetz anzuschließen. Eine Kopie des Bescheides ist der Energie-Control GmbH, dem Netzbetreiber und dem Ökobilanzgruppenverantwortlichen in elektronischer Form zu übermitteln.