(6)Absatz 6Die Wahrnehmung der tierärztlichen Aufgaben im Rahmen des Tierspitals ist von der autonomen Besorgung durch die Universität gemäß § 5 ausgenommen (§ 70 Abs. 4 UOG 1993).Die Wahrnehmung der tierärztlichen Aufgaben im Rahmen des Tierspitals ist von der autonomen Besorgung durch die Universität gemäß Paragraph 5, ausgenommen (Paragraph 70, Absatz 4, UOG 1993).