Bundesrecht konsolidiert

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Bundesbahn-Pensionsgesetz § 52

Kurztitel

Bundesbahn-Pensionsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 86/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 52

Inkrafttretensdatum

01.01.2001

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BB-PG

Index

65/02 Besonderes Pensionsrecht

Text

Überleitungsbestimmungen für Leistungsempfänger nach den bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften

Paragraph 52,
  1. Absatz einsDie im Zeitpunkt der Kundmachung der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden pensionsrechtlichen Bestimmungen bestehenden Ansprüche auf Pensionsversorgung werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt. Die Ruhe- und Versorgungsbezüge, Unterhaltsbeiträge und dergleichen sind, sofern dies für den Anspruchsberechtigten günstiger ist, nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden pensionsrechtlichen Bestimmungen weiter zu gewähren. Waisen, für die auf Grund der bisher geltenden pensionsrechtlichen Bestimmungen Erziehungsbeiträge gebührt haben und die nach der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 keinen Anspruch auf Waisenversorgung hatten, sind die Erziehungsbeiträge als Waisenversorgungsgenüsse weiter zu gewähren.
  2. Absatz 2Dieses Bundesgesetz ist auf ab 1. Oktober 2000 neu anfallende Ruhe- oder Versorgungsgenüsse anzuwenden. Auf Personen, die am 30. September 2000 Anspruch auf Pensionsversorgung gegen die Österreichischen Bundesbahnen haben, sind die am 30. September geltenden Regelungen über die Pensionsversorgung der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen abweichend von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 weiterhin anzuwenden. Abweichend davon gelten die Paragraphen 37 bis 41 dieses Bundesgesetzes sowie Paragraph 21, Absatz 3 c und 4 des Bundesbahngesetzes 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 825, auch für diese Personen.

Schlagworte

Ruhebezug, BGBl. Nr. 825/1992

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2015

Gesetzesnummer

20001457

Dokumentnummer

NOR40020651

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2001/86/P52/NOR40020651

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