Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Finanzausgleichsgesetz
2001
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 26
Inkrafttretensdatum
01.01.2001
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Abkürzung
FAG 2001
Index
30/02 Finanzausgleich
Text
§ 26.Paragraph 26,
Resteingänge an Branntweinaufschlag und Monopolausgleich werden nach den für die Teilung der Erträge an Alkoholsteuer geltenden Schlüsseln, Resteingänge an Weinsteuer und an der Abgabe von alkoholischen Getränken werden nach den für das Jahr 2000 gültigen Schlüsseln verteilt.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017
Gesetzesnummer
20001066
Dokumentnummer
NOR40014729