Bundesrecht konsolidiert

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E-Commerce-Gesetz § 1

Kurztitel

E-Commerce-Gesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 152/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ECG

Index

20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein

Text

1. Abschnitt
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Anwendungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt einen rechtlichen Rahmen für bestimmte Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs. Es behandelt die Zulassung von Diensteanbietern, deren Informationspflichten, den Abschluss von Verträgen, die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr.
  2. Absatz 2Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes über das Herkunftslandprinzip (Paragraphen 20 bis 23) und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten (Paragraph 25,) sind nur auf den Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums anzuwenden.

Schlagworte

Geschäftsverkehr

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2015

Gesetzesnummer

20001703

Dokumentnummer

NOR40025797

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2001/152/P1/NOR40025797

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