Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Militärbefugnisgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 56
Inkrafttretensdatum
01.09.2009
Außerkrafttretensdatum
31.12.2013
Abkürzung
MBG
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
Amtsbeschwerde
§ 56.Paragraph 56,
Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport kann Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben gegen Entscheidungen
der unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden nach § 54 oderder unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden nach Paragraph 54, oder
der Datenschutzkommission über Beschwerden nach § 55.der Datenschutzkommission über Beschwerden nach Paragraph 55,
Diese Beschwerdemöglichkeit kann sowohl zugunsten als auch zum Nachteil des Betroffenen ausgeübt werden. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der anzufechtenden Entscheidung.
Im RIS seit
06.10.2009
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2013
Gesetzesnummer
20000864
Dokumentnummer
NOR40109908