Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Neugründungs-Förderungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
15.07.1999
Außerkrafttretensdatum
30.12.2004
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 6 idF
BGBl. I Nr. 68/2002.
Text
Begriff der Neugründung
§ 2.Paragraph 2,
Die Neugründung eines Betriebes liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient.Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient.
Die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt.
Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor.
Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes vor.
Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe verändert.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2011
Gesetzesnummer
10005172
Dokumentnummer
NOR12057927
Alte Dokumentnummer
N3199960422L