Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und Wien,
jeweilsjeweils vertreten durch den Landeshauptmann,
sowiesowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen
Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund,
sindsind - gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes -
übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen: