Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
22.04.1997
Außerkrafttretensdatum
Index
12/03 Entsendung ins Ausland
Text
§ 9.
(1)
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes tritt das Bundesverfassungsgesetz über die Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen, BGBl. Nr. 173/1965, außer Kraft.(2) In Bundesgesetzen wird die Verweisung auf das Bundesverfassungsgesetz über die Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen durch die Verweisung auf dieses Bundesverfassungsgesetz ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2019
Gesetzesnummer
10001504
Dokumentnummer
NOR12016471
Alte Dokumentnummer
N1199761445J