(5)Absatz 5Der Schulleiter hat einen Studierenden auf seinen Antrag von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zu befreien,
wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen daran nicht teilnehmen kann, oder
wenn der Studierende
durch Vorlage eines Zeugnisses einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule, Hochschule oder eines Externistenprüfungszeugnisses nachweist, daß er das Bildungsziel des betreffenden Pflichtgegenstandes erlangt hat bzw. einen der betreffenden verbindlichen Übung entsprechenden Unterrichtsgegenstand besucht hat,
ein Kolloquium (§ 23) über den Lehrstoff des betreffenden Pflichtgegenstandes mit Erfolg ablegt oderein Kolloquium (Paragraph 23,) über den Lehrstoff des betreffenden Pflichtgegenstandes mit Erfolg ablegt oder
an berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen nach erfolgreicher Ablegung einer Lehrabschlußprüfung eine Befreiung vom praktischen Unterricht in jenen Werkstätten beantragt, deren Lehrstoff durch die Ausbildung im Lehrberuf nachgewiesen wird.
Eine Befreiung gemäß Z 1 ist nur zulässig, wenn die Bildungsaufgaben einschließlich der mit dem Besuch verbundenen Berechtigungen grundsätzlich auch ohne den Besuch des betreffenden Pflichtgegenstandes oder der betreffenden verbindlichen Übung erreicht werden kann; wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Befreiung nur mit der Auflage eines Kolloquiums im Sinne der Z 2 lit. b zulässig, sofern nach der Bildungsaufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes der Nachweis durch ein Kolloquium erfolgen kann.Eine Befreiung gemäß Ziffer eins, ist nur zulässig, wenn die Bildungsaufgaben einschließlich der mit dem Besuch verbundenen Berechtigungen grundsätzlich auch ohne den Besuch des betreffenden Pflichtgegenstandes oder der betreffenden verbindlichen Übung erreicht werden kann; wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Befreiung nur mit der Auflage eines Kolloquiums im Sinne der Ziffer 2, Litera b, zulässig, sofern nach der Bildungsaufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes der Nachweis durch ein Kolloquium erfolgen kann.