zur Überwachung des vorschriftsmäßigen Verkehrs und der Gebarung mit Suchtmitteln und Drogenausgangsstoffen ein Register über die wegen Übertretung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, die den Verkehr und die Gebarung mit Suchtmitteln und Drogenausgangsstoffen regeln, ergangenen Verwaltungsstraferkenntnisse einschließlich der über beschlagnahmte oder für verfallen erklärte Vorräte an Suchtmitteln oder Drogenausgangsstoffen getroffenen Entscheidungen und Verfügungen, und