Ab 1. Jänner 1999 IT-Aufgaben, die das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (Zentralleitung) bis zum 31. Dezember 1998 wahrgenommen hat, wobei diese IT-Aufgaben in der gemäß § 6 zwischen der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und der Gesellschaft abzuschließenden Rahmenvereinbarung zu beschreiben sind.Ab 1. Jänner 1999 IT-Aufgaben, die das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (Zentralleitung) bis zum 31. Dezember 1998 wahrgenommen hat, wobei diese IT-Aufgaben in der gemäß Paragraph 6, zwischen der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und der Gesellschaft abzuschließenden Rahmenvereinbarung zu beschreiben sind.