Bundesrecht konsolidiert

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Rebenverkehrsgesetz 1996 § 9

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Rebenverkehrsgesetz 1996

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 418/1996

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 9

Inkrafttretensdatum

21.08.1996

Außerkrafttretensdatum

19.07.2002

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Text

Vermehrungsgut mit herabgesetzten Anforderungen

Paragraph 9, Zur Behebung von vorübergehenden, mindestens in einem Mitgliedstaat auftretenden und innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht zu beseitigenden Schwierigkeiten in der allgemeinen Versorgung mit Vorstufenvermehrungsgut, Basisvermehrungsgut, Zertifiziertem Vermehrungsgut oder Standardvermehrungsgut hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft auf Grund einer Ermächtigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft durch Verordnung für einen bestimmten Zeitraum Vermehrungsgut einer Kategorie zum Verkehr zuzulassen, die minder strengen Anforderungen unterworfen ist.

Gesetzesnummer

10010985

Dokumentnummer

NOR12139733

Alte Dokumentnummer

N8199657006J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/418/P9/NOR12139733

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