Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Nachweis der Beförderung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
09.08.1996
Außerkrafttretensdatum
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
§ 5.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muß der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen müssen leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2010
Gesetzesnummer
10005042
Dokumentnummer
NOR12055214
Alte Dokumentnummer
N3199656862J