Bundesrecht konsolidiert

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Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus Anl. 1

Kurztitel

Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 248/1996 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/1998

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

31.01.1998

Außerkrafttretensdatum

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Anlage

Nummer

KN-Code

Warenbezeichnung

1

4301 7010

Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)

2

4302 1941

Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt, von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)

3

4302 3051

Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)

4

4303 1010

Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

10010982

Dokumentnummer

NOR12142261

Alte Dokumentnummer

N8199851030L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/248/ANL1/NOR12142261

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