Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Deponieverordnung § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Deponieverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 164/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 39/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1997

Außerkrafttretensdatum

29.02.2008

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Beachte


Tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen
Bestimmungen über die Anpassung bestehender Deponien an den Stand der
Technik in Kraft, spätestens jedoch mit 1. Jänner 1997 (vgl. § 33).

Text

Zuordnung von Abfällen zu Deponietypen

Paragraph 4,
  1. Absatz einsIn der Bodenaushubdeponie ist die Ablagerung von Inertabfällen zulässig, die den Anforderungen der Tabellen 1 und 2 der Anlage 1 entsprechen, ausgenommen verfestigte Abfälle, Asbestabfälle und Asbestzementprodukte.
  2. Absatz 2In der Baurestmassendeponie ist die Ablagerung von Inertabfällen zulässig, die zumindest den Anforderungen der Tabellen 3 und 4 der Anlage 1 entsprechen, sowie von Baurestmassen gemäß Anlage 2.
  3. Absatz 3In der Reststoffdeponie ist die Ablagerung von Abfällen zulässig, die zumindest den Anforderungen der Tabellen 5 und 6 der Anlage 1 entsprechen.
  4. Absatz 4In der Massenabfalldeponie ist die Ablagerung von Abfällen zulässig, die zumindest den Anforderungen der Tabellen 7 und 8 der Anlage 1 entsprechen, sowie von Baurestmassen gemäß Anlage 2.
  5. Absatz 5Die Vermischung eines Abfalls mit anderen Materialien oder Abfällen unter der Zielsetzung, geforderte Untersuchungen zu erschweren oder zu behindern oder die Grenzwerte der Tabellen 1 bis 8 der Anlage 1 durch den bloßen Mischvorgang zu unterschreiten, ist unzulässig. Die zulässige gemeinsame Behandlung verschiedener Abfälle in einer Behandlungsanlage gilt nicht als Vermischung im Sinne der Verordnung.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

10010973

Dokumentnummer

NOR12139414

Alte Dokumentnummer

N8199654465J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/164/P4/NOR12139414

Navigation im Suchergebnis