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Deponieverordnung § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Deponieverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 164/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 39/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

24.01.2004

Außerkrafttretensdatum

29.02.2008

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

Im Sinne der Verordnung werden folgende Begriffe festgelegt:

  1. Ziffer eins
    Eine Abfallcharge ist eine Menge gleichartiger Abfälle, die innerhalb eines Kalendertages zu einer Deponie angeliefert wird.
  2. Ziffer 2
    Gleichartige Abfälle sind Abfälle desselben Abfallbesitzers, die einer Abfallbezeichnung zugeordnet werden können, die zB einer fünfstelligen Schlüsselnummer gemäß ÖNORM S 2100 „Abfallkatalog”, ausgegeben am 1. März 1990, entspricht, und deren chemische Zusammensetzung innerhalb der für den jeweiligen Abfall üblichen Schwankungsbreiten liegt.
  3. Ziffer 3
    Ein verfestigter Abfall ist ein Abfall, der einem Behandlungsverfahren zur festen Einbindung in eine Matrix unterzogen wurde. Abfälle können mit hydraulischen, latent hydraulischen oder mit sonstigen, in chemischer Reaktion abbindenden Bindemitteln eingebunden werden. Weiters bedeutet Verfestigung das Eingießen in Bitumen, Schwefel, Thermoplaste ua.
  4. Ziffer 4
    Baurestmassen sind ein Gemenge von bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Materialien, wie insbesondere Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch und mineralischer Bauschutt.
  5. Ziffer 5
    Eine Deponie ist eine Anlage zur langfristigen Ablagerung von Abfällen.
  6. Ziffer 6
    Ein Deponiebasisdichtungssystem ist ein technisches System zur Verhinderung von Schadstofftransporten in den Untergrund, bestehend aus der Deponiebasisdichtung und dem Basisentwässerungssystem.
  7. Ziffer 7
    Ein Deponiebereich ist ein durch Umzäunung oder natürliche Abgrenzung gesichertes Gelände, welches den Deponiekörper sowie die für den Deponiebetrieb erforderlichen Einrichtungen (zB Betriebsgebäude, Sickerwassersammelbecken) umfaßt.
  8. Ziffer 8
    Ein Deponiekörper umfaßt die Gesamtheit der eingebauten Abfälle einschließlich der deponietechnischen Einrichtungen, wie das Deponiebasisdichtungssystem, die Deponieoberflächenabdeckung und das Deponieentgasungssystem, sowie sämtliche technische Bauwerke, die für dessen Standsicherheit erforderlich sind, wie zB Rand- und Stützwälle. Ein Deponiekörper kann aus einem oder mehreren Kompartimenten bestehen. Ein Kompartiment ist bautechnisch so auszuführen, dass eine vollständig getrennte Ablagerung von Abfällen, einschließlich einer getrennten Deponiesickerwassererfassung, sichergestellt ist. Jedes Kompartiment muss einem bestimmten Deponietyp zuordenbar sein. Mehrere Kompartimente eines Deponiekörpers können unterschiedlichen Deponietypen zuordenbar sein. Mehrere Kompartimente eines Deponiekörpers können gemeinsame bautechnische Einrichtungen aufweisen (zB Rand- und Stützwälle), sofern es dadurch zu keiner Vermischung von Abfällen oder Wechselwirkung zwischen den Sickerwässern verschiedener Kompartimente kommt.
  9. Ziffer 9
    Ein Deponierohplanum ist eine abgeglichene Aufstandsfläche, auf welcher der Deponiekörper errichtet wird.
  10. Ziffer 10
    Deponiesickerwasser ist im Deponiekörper anfallendes Wasser, das insbesondere durch in den Deponiekörper eingedrungenes, infolge von Auslaugungsvorgängen angereichertes Niederschlagswasser, durch belastetes Überschußwasser aus Abfällen mit hohem Wassergehalt und durch infolge von Zersetzungsvorgängen entstandenes Reaktionswasser gebildet wird.
  11. Ziffer 11
    Eine freie Deponiesickerwasservorflut ist gegeben, wenn das Deponiesickerwasser, unmittelbar durch Schwerkraft an der Deponiebasis aus dem Deponiekörper (Schüttbereich) an die Atmosphäre abfließen kann.
  12. Ziffer 12
    Eine Beurteilung des Deponieverhaltens ist insbesondere die Beschreibung der Art und des Ausmaßes der bei der Ablagerung von Abfällen zu erwartenden gasförmigen, flüssigen und festen Stoffflüsse unter Bedachtnahme auf nachteilige Wechselwirkungen mit den für die jeweilige Deponie zugelassenen Abfällen, insbesondere infolge der durch Deponiesickerwässer zu erwartenden Auslaugungsvorgänge. Zusätzlich kann im Einzelfall die Beurteilung des geotechnischen Verhaltens von schlammigen, pastösen und feinkörnigen Abfällen erforderlich sein.
  13. Ziffer 13
    Entgasungssysteme sind technische Einrichtungen, wie zB Entgasungskamine, Gasbrunnen, Gasdome, Leitungen und Regeleinrichtungen zur Erfassung und kontrollierten Ableitung von Deponiegas.
  14. Ziffer 14
    Eine aktive Entgasung ist das Absaugen von Deponiegas durch maschinell erzeugten Unterdruck.
  15. Ziffer 15
    Ein Flächenfilter ist eine wasserdurchlässige, filterstabile Schicht, die Sickerwasser sammelt und ableitet.
  16. Ziffer 16
    Die Gebietsdurchlässigkeit bezeichnet die durch die Häufigkeits- und Größenverteilung der Porenräume bedingte Wasserdurchlässigkeit eines Lockergesteins oder einer Lockergesteinsformation.
  17. Ziffer 17
    Die Gebirgsdurchlässigkeit bezeichnet die Wasserdurchlässigkeit eines Festgesteins oder einer Festgesteinsformation und setzt sich aus der Wasserdurchlässigkeit der Festgesteine selbst sowie jener der bestehenden Kluftsysteme zusammen.
  18. Ziffer 18
    Ein geogener Hintergrund ist die standortspezifische, naturgegebene Beschaffenheit (Inhaltsstoffe) der unmittelbar anstehenden Erdkruste.
  19. Ziffer 19
    Ein gespanntes Grundwasser ist ein Grundwasser, dessen Grundwasserdruckfläche über der Grundwasseroberfläche liegt.
  20. Ziffer 20
    Eine Kombinationsdichtung ist eine aus unterschiedlichen Abdichtungsmaterialien mit einander ergänzenden Eigenschaften bestehende Dichtung.
  21. Ziffer 21
    Die Gewässerbeschaffenheit wird durch die wertneutrale Angabe von Eigenschaften eines Gewässers dargestellt, unter Zuhilfenahme von physikalischen, chemischen und biologischen Parametern sowie von beschreibenden Begriffen.
  22. Ziffer 22
    Eine mineralische Dichtung ist eine künstlich aufgebaute, aus ein- oder mehrlagig verdichteten Schichten aus anorganischen (mineralischen) Böden bestehende Dichtung, allenfalls unter Beigabe von Zusatzstoffen.
  23. Ziffer 23
    Eine Probenahme ist repräsentativ, wenn die gezogene Probe dieselben Eigenschaften aufweist, wie das Mittel der gesamten zu beurteilenden Abfallcharge. Die Mengenverhältnisse der unterschiedlichen Einzelstoffe müssen den Mengenverhältnissen in der gesamten Abfallcharge entsprechen.
  24. Ziffer 24
    Eine Sickerwasserleitung ist eine Leitung zur Aufnahme (Sauger) und Ableitung (Sammler) des im Flächenfilter anfallenden Sickerwassers.
  25. Ziffer 25
    Tunnelausbruch ist ein Bodenaushub, der insbesondere bei untertägigen Baumaßnahmen in Festgestein oder Festgesteinsformationen anfällt.
  26. Ziffer 26
    Eine mechanisch-biologische Vorbehandlung zum Zweck der Deponierung ist eine verfahrenstechnische Kombination mechanischer und biologischer Prozesse zur Vorbehandlung von Abfällen. Ziel der mechanischen Prozesse ist insbesondere die Separierung von für eine biologische Behandlung wenig geeigneten Stoffen, von Störstoffen und Schadstoffen oder eine Optimierung des biologischen Abbaus der verbleibenden Abfälle durch Erhöhung der Verfügbarkeit und Homogenität; Ziel der biologischen Prozesse ist der Abbau organischer Substanzen (Ab- und Umbau biologisch abbaubarer Bestandteile) durch die Anwendung aerober oder anaerober mit nachfolgender aerober Verfahren; die mechanisch-biologische Vorbehandlung hat zu einer deutlichen Reduzierung der biologisch abbaubaren Anteile, des Volumens, des Wassergehaltes, des Gasbildungspotentials und der Atmungsaktivität der Abfälle und zu einer deutlichen Verbesserung des Auslaugverhaltens und des Setzungsverhaltens der Abfälle zu führen.
  27. Ziffer 27
    Eine natürliche Vorflut ist gegeben, wenn das Wasser unmittelbar durch Schwerkraft an der Geländeoberfläche abfließen kann.

Schlagworte

Bauarbeit, Randwall, Häufigkeitsverteilung

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

10010973

Dokumentnummer

NOR40049513

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/164/P2/NOR40049513

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