Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Deponieverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 16
Inkrafttretensdatum
01.01.1997
Außerkrafttretensdatum
29.02.2008
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Beachte
Tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen
Bestimmungen über die Anpassung bestehender Deponien an den Stand der
Technik in Kraft, spätestens jedoch mit 1. Jänner 1997 (vgl. § 33).
Text
V. ABSCHNITTrömisch fünf. ABSCHNITT
Deponietechnik
Standsicherheit
§ 16.Paragraph 16,
Durch geotechnische Untersuchungen und Berechnungen ist nachzuweisen, daß der Deponiekörper und sein Untergrund langfristig stabil bleiben und keine unzulässigen Verformungen auftreten, die insbesondere Deponiebasisdichtungs-, Basisentwässerungs- oder Entgasungssysteme von Baurestmassen, Reststoff- oder Massenabfalldeponien beeinträchtigen. Dabei sind auch Gewicht und Eigenschaften der abzulagernden Abfälle sowie Zeit- und Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Die Anlage 3 ist anzuwenden.
Schlagworte
Deponiebasisdichtungssystem, Basisentwässerungssystem,
Reststoffdeponie, Zeiteinfluß
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
10010973
Dokumentnummer
NOR12139426
Alte Dokumentnummer
N8199654477J