Bundesrecht konsolidiert

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Befähigungsnachweis Immobilienmakler, Immobilienverwaltung § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befähigungsnachweis ImmobilienmaklerNächster Suchbegriff, Immobilienverwaltung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 142/1996

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1996

Außerkrafttretensdatum

04.03.2004

Index

Vorheriger Suchbegriff50/01 GewerbeordnungNächster Suchbegriff

Beachte

Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994
mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.

Text

Schriftliche Prüfung

Paragraph 3, (1) Die schriftliche Prüfung hat sich auf die Vorheriger SuchbegrifffürNächster Suchbegriff die selbständige Ausübung des Gewerbes der Vorheriger SuchbegriffImmobilienmaklerNächster Suchbegriff notwendigen Kenntnisse auf den in Absatz 2 und 3 angeführten Gebieten zu erstrecken.

  1. Absatz 2Der erste Teil der schriftlichen Prüfung umfaßt die Beantwortung von mindestens sechs Fragen, die insgesamt die Kenntnisse des Prüflings über jedes der folgenden Rechtsgebiete zu überprüfen haben:
    1. Ziffer eins
      Maklerrecht (zivilrechtliche, gewerberechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften),
    2. Ziffer 2
      zivilrechtliche, abgabenrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften Vorheriger SuchbegrifffürNächster Suchbegriff den Liegenschaftsverkehr,
    3. Ziffer 3
      Wohnrecht und Wohnbauförderungsrecht.
  2. Absatz 3Der zweite Teil der schriftlichen Prüfung umfaßt die an den Besonderheiten der österreichischen Rechtsvorschriften orientierte Ausarbeitung mindestens einer der folgenden Aufgaben:
    1. Ziffer eins
      Fälle der beruflichen Praxis unter besonderer Berücksichtigung zivilrechtlicher, abgabenrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Vorschriften und wirtschaftlicher Aspekte,
    2. Ziffer 2
      Erstellung eines Verwertungskonzepts einschließlich des einschlägigen Schriftverkehrs,
    3. Ziffer 3
      Darstellung einer Wertermittlung, eines Finanzierungsplanes und einer Rentabilitätsberechnung zur Beratung der Auftraggeber,
    4. Ziffer 4
      Erstellung und Beurteilung eines Maklervertrages einschließlich des einschlägigen Schriftverkehrs, Kommentierung eines Provisionsanspruches,
    5. Ziffer 5
      Formulierung von Vertragsbestandteilen Vorheriger Suchbegrifffür Kauf- und Bestandverträge.

Schlagworte

Kaufvertrag

Gesetzesnummer

10007799

Dokumentnummer

NOR12087611

Alte Dokumentnummer

N5199654139J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/142/P3/NOR12087611

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