Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Hörgeräteakustiker-Ausbildungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
08.09.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Fachzeichnen
§ 12. (1) Das Fachzeichnen hat nach Angabe das AnfertigenParagraph 12, (1) Das Fachzeichnen hat nach Angabe das Anfertigen
einer Fertigungszeichnung eines Teiles einer Hörhilfe und
einer Skizze für eine Schaltung eines Hörgeräteverstärkers zu umfassen.
(2)Absatz 2Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 75 Minuten durchgeführt werden können.
(3)Absatz 3Das Fachzeichnen ist nach 90 Minuten zu beenden.
Gesetzesnummer
10007647
Dokumentnummer
NOR12085042
Alte Dokumentnummer
N5199530456L