Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
18.01.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 3.Paragraph 3,
Eine offenkundige verdeckte Ausschüttung liegt vor, wenn der zum Abzug Verpflichtete die verdeckte Ausschüttung bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes insbesondere auf Grund der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts oder der allgemein zugänglichen Verwaltungspraxis erkannte oder erkennen mußte.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2013
Gesetzesnummer
10004944
Dokumentnummer
NOR12054347
Alte Dokumentnummer
N3199545216J