Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
18.01.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 1.
Eine Unterlassung des Steuerabzugs im Sinne des § 94a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist unzulässig, wenn
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1. | Umstände vorliegen, die für die Annahme eines Mißbrauchs im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung sprechen und ein Mißbrauch von dem zum Abzug Verpflichteten zu vertreten wäre (§ 2), oder |
2. | eine offenkundige verdeckte Ausschüttung (§ 8 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 vorliegt (§ 3) oder |
3. | der zum Abzug Verpflichtete nicht ausreichend nachweisen kann, daß die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug vorliegen (§ 4). |
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2013
Gesetzesnummer
10004944
Dokumentnummer
NOR12054345
Alte Dokumentnummer
N3199545214J