die Erklärung, dass dem Abfindungsberechtigten für sich und gegebenenfalls für Haushaltsangehörige eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 2 Z 5 Alkoholsteuergesetz in Verbindung mit § 70 Alkoholsteuergesetz zusteht.die Erklärung, dass dem Abfindungsberechtigten für sich und gegebenenfalls für Haushaltsangehörige eine Steuerbefreiung gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 5, Alkoholsteuergesetz in Verbindung mit Paragraph 70, Alkoholsteuergesetz zusteht.