Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Text
§ 6.Paragraph 6,
Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Steuergebiet eingebracht werden, sind von den Verbrauchsteuern befreit, wenn die Einfuhr dieser Waren nach §§ 1 bis 3 steuerfrei wäre. Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Steuergebiet eingebracht werden, sind von den Verbrauchsteuern befreit, wenn die Einfuhr dieser Waren nach Paragraphen eins bis 3 steuerfrei wäre.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
10004946
Dokumentnummer
NOR12054361
Alte Dokumentnummer
N3199545245J