Bundesrecht konsolidiert

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Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung § 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 3/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

27.05.2020

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Paragraph 5,

Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren im Rahmen eines passiven Veredelungsverkehrs gemäß Artikel 145 bis 160 der im Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, genannten Verordnung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, bleiben diese nur verbrauchsteuerfrei, wenn sie ohne eine Befreiung, Erstattung oder Vergütung der Verbrauchsteuern aus dem Zollgebiet ausgeführt worden waren. Waren, die in einem Drittland so verändert wurden, daß sich dadurch eine Verbrauchsteuerbelastung oder eine höhere Verbrauchsteuerbelastung ergeben würde, sind von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgenommen.

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2020

Gesetzesnummer

10004946

Dokumentnummer

NOR12054360

Alte Dokumentnummer

N3199545244J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/3/P5/NOR12054360

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