Bundesrecht konsolidiert

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Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 3/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

27.05.2020

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Paragraph 4,

Die Befreiung von den Verbrauchsteuern für Rückwaren gemäß Artikel 185 bis 187 der im Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, genannten Verordnung ist ausgeschlossen, wenn diese Waren unter Befreiung, Erstattung oder Vergütung der Verbrauchsteuern aus dem Zollgebiet ausgeführt worden waren. Unbeschadet des ersten Satzes wird die Verbrauchsteuerbefreiung auch für Waren gewährt, die in Artikel 185 Absatz 2, Litera b, der genannten Verordnung angeführt sind.

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2020

Gesetzesnummer

10004946

Dokumentnummer

NOR12054359

Alte Dokumentnummer

N3199545243J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/3/P4/NOR12054359

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