§ 10. (1) Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit den Verbrauchsteuergesetzen, zu deren Durchführung sie erlassen wird, in Kraft.
(2) § 3a tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.
(3) § 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 203/1999 tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.