Bundesrecht konsolidiert

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Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer Art. 1 § 4

Kurztitel

Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 279/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte


Zum Bezugszeitraum vgl. Art. II, BGBl. Nr. 279/1995.

Text

Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis

Paragraph 4,
  1. Absatz einsIst bei den in Paragraph eins, Absatz eins, genannten Unternehmern die Besteuerung nach den Paragraphen 20 und 21 Absatz eins bis 5 UStG 1994 durchzuführen, so sind hiebei die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, die nach Paragraph eins, Absatz eins, erstattet worden sind.
  2. Absatz 2Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in den Fällen des Absatz eins, durch Vorlage der Rechnungen und zollamtlichen Belege (Einfuhrumsatzsteuer) im Original nachzuweisen.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022

Gesetzesnummer

10004977

Dokumentnummer

NOR12054433

Alte Dokumentnummer

N3199547508J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/279/A1P4/NOR12054433

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