Bundesrecht konsolidiert

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Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer Art. 1 § 4

Kurztitel

Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 279/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte


Zum Bezugszeitraum vgl. Art. II, BGBl. Nr. 279/1995.

Text

Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis

§ 4.
  1. (1) Ist bei den in § 1 Abs. 1 genannten Unternehmern die Besteuerung nach den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 durchzuführen, so sind hiebei die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, die nach § 1 Abs. 1 erstattet worden sind.
  2. (2) Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in den Fällen des Abs. 1 durch Vorlage der Rechnungen und zollamtlichen Belege (Einfuhrumsatzsteuer) im Original nachzuweisen.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022

Gesetzesnummer

10004977

Dokumentnummer

NOR12054433

Alte Dokumentnummer

N3199547508J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/279/A1P4/NOR12054433

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