Bundesrecht konsolidiert

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Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer Art. 1 § 2

Kurztitel

Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 279/1995

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte


Zum Bezugszeitraum vgl. Art. II, BGBl. Nr. 279/1995.

Text

Erstattungszeitraum

Paragraph 2,

Erstattungszeitraum ist nach der Wahl des Unternehmers ein Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu höchstens einem Kalenderjahr. Der Erstattungszeitraum kann weniger als drei Monate umfassen, wenn es sich um den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres handelt. In dem Antrag für diesen Zeitraum können auch abziehbare Vorsteuerbeträge aufgenommen werden, die in vorangegangene Erstattungszeiträume des betreffenden Kalenderjahres fallen.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022

Gesetzesnummer

10004977

Dokumentnummer

NOR12054431

Alte Dokumentnummer

N3199547506J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/279/A1P2/NOR12054431

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