Bundesrecht konsolidiert

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Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer Art. 1 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 279/1995 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 222/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 1

Inkrafttretensdatum

14.07.2009

Außerkrafttretensdatum

26.06.2014

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Bezugszeitraum: zu Abs. 1 Z 5 ab 1. Juli 2003 (vgl. Art. II Abs. 4 idF BGBl. II Nr. 384/2003)
Abs. 1 ist erstmals auf Vorsteuererstattungsanträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 gestellt werden (vgl. Art. II Abs. 5).

Text

Artikel I
Erstattung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren

Berechtigte Unternehmer

§ 1.
  1. (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an nicht im Inland ansässige Unternehmer, das sind solche, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist abweichend von den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2, 3 und 3a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum
    1. 1.
      keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder
    2. 2.
      nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder
    3. 3.
      nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994), ausgeführt hat;
    4. 4.
      weiters, wenn der Unternehmer nur Umsätze gemäß § 3a Abs. 13 lit. b UStG 1994 ausgeführt und von der Regelung des § 25a UStG 1994 oder in einem anderen Mitgliedstaat von der Regelung der Art. 357 bis 369 Richtlinie 2006/112/EG Gebrauch gemacht hat.
  2. (2) Abs. 1 gilt nicht für Vorsteuerbeträge, die anderen als den in Abs. 1 bezeichneten Umsätzen im Inland zuzurechnen sind.

Im RIS seit

24.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022

Gesetzesnummer

10004977

Dokumentnummer

NOR40108593

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/279/A1P1/NOR40108593

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