Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
08.04.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
39/05 Zollbegünstigungen
Text
Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Belarus andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich (BGBl. Nr. 689/1992) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 25. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 12. November 1995 außer Kraft. Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Belarus andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 689 aus 1992,) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 25. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 12. November 1995 außer Kraft.
Gesetzesnummer
10004973
Dokumentnummer
NOR12054424
Alte Dokumentnummer
N3199547371J