Änderungen, die lediglich einer Anpassung an ein höheres Niveau des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums dienen, die in anderen Vereinbarungen erreicht wurden und in Kraft sind und die nach Maßgabe dieser Vereinbarungen von allen Mitgliedern des WTO-Abkommens angenommen wurden, können nach Maßgabe des Artikels X Absatz 6 des WTO-Abkommens auf der Grundlage eines im Wege des Konsenses vom Rat für TRIPS vorgelegten Vorschlags an die Ministerkonferenz überwiesen werden, damit sie die geeigneten Maßnahmen trifft.Änderungen, die lediglich einer Anpassung an ein höheres Niveau des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums dienen, die in anderen Vereinbarungen erreicht wurden und in Kraft sind und die nach Maßgabe dieser Vereinbarungen von allen Mitgliedern des WTO-Abkommens angenommen wurden, können nach Maßgabe des Artikels römisch zehn Absatz 6 des WTO-Abkommens auf der Grundlage eines im Wege des Konsenses vom Rat für TRIPS vorgelegten Vorschlags an die Ministerkonferenz überwiesen werden, damit sie die geeigneten Maßnahmen trifft.