Die Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein anwendbaren gerichtlichen Endentscheidungen und Verwaltungsverfügungen, die in einem Mitglied in bezug auf den Gegenstand dieses Abkommens (die Verfügbarkeit, den Umfang, den Erwerb und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sowie die Verhütung ihres Mißbrauchs) rechtswirksam geworden sind, werden in einer Landessprache veröffentlicht oder, wenn eine solche Veröffentlichung nicht durchführbar ist, auf eine Art und Weise öffentlich zugänglich gemacht, die es Regierungen und Rechtsinhabern ermöglicht, sich damit vertraut zu machen. Zwischen der Regierung oder einer Regierungsbehörde eines Mitglieds und der Regierung oder einer Regierungsbehörde eines anderen Mitglieds in Kraft befindliche Abkommen über den Gegenstand dieses Abkommens werden gleichfalls veröffentlicht.