Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,
in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staate zu erleichtern,
im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulausbildung bestehenden Gemeinsamkeiten sowie der von beiden Staaten unterzeichneten Hochschulkonventionen des Europarates und der UNESCO, insbesondere der in der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse geregelten Fragen der allgemeinen Zulassung zum Hochschulstudium,
unter Bedachtnahme auf die in beiden Staaten geltenden Bestimmungen über die Zuständigkeiten im höheren Bildungswesen,
haben hinsichtlich der Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen im Hochschulbereich sowie über die Führung akademischer und sonstiger Hochschulgrade folgendes vereinbart: