Bundesrecht konsolidiert

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Zollrechts-Durchführungsgesetz § 2a

Kurztitel

Zollrechts-Durchführungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 659/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 2a

Inkrafttretensdatum

01.05.2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ZollR-DG

Index

35/02 Zollgesetz

Text

Paragraph 2 a,
  1. Absatz einsIm Fall der zentralen Zollabwicklung (Artikel 179, des Zollkodex) gelten für sonstige Eingangsabgaben diejenigen zollrechtlichen Vorschriften nicht, denen zufolge eine Zollschuld
    1. Litera a
      im Anwendungsgebiet entsteht oder erhoben wird, obwohl sich die Ware bei Entstehen der Zollschuld in einem anderen Mitgliedstaat befindet, oder
    2. Litera b
      in einem anderen Mitgliedstaat entsteht oder erhoben wird, obwohl sich die Ware bei Entstehen der Zollschuld im Anwendungsgebiet befindet.
    Davon ausgenommen sind Anwendungsfälle des Artikel 87, Absatz 4, des Zollkodex.
  2. Absatz 2In Fällen des Absatz eins, Buchstabe b sind die übrigen zollrechtlichen Vorschriften für die sonstigen Eingangsabgaben mit der Maßgabe anzuwenden, daß eine in einem anderen Mitgliedstaat entstandene Zollschuld im selben Zeitpunkt als im Anwendungsgebiet entstanden gilt.
  3. Absatz 3Bestimmungen über die Amtshilfe werden durch die vorstehenden Absätze nicht berührt.
  4. Absatz 4In den Fällen des Absatz eins, kann der nach Artikel 2 Absatz 3, des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 163 vom 23.06.2007 Sitzung 17, an Erhebungskosten von den Mitgliedstaaten einzubehaltende Betrag der Eigenmittel auf die am Zollverfahren beteiligten Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Bei den dazu mit anderen Mitgliedstaaten zu treffenden Verwaltungsabsprachen ist für das Ausmaß der Aufteilung auf den im Anwendungsgebiet entstehenden Verwaltungsaufwand Bedacht zu nehmen.

Im RIS seit

22.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016

Gesetzesnummer

10004913

Dokumentnummer

NOR40178621

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/659/P2a/NOR40178621

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