Bundesrecht konsolidiert

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Mineralölsteuergesetz 2022 § 36

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Mineralölsteuergesetz 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 630/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 36

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2021

Abkürzung

MinStG 2022

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Verzicht auf die Sicherheitsleistung

Paragraph 36,

Ist nach einer Bestimmung dieses Bundesgesetzes die Leistung einer Sicherheit vorgesehen, überschreitet die Höhe der Sicherheit jedoch den Betrag von 100 Euro nicht, ist die Leistung der Sicherheit nur erforderlich, wenn sonst der Eingang der Mineralölsteuer gefährdet oder erschwert würde. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2,

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2022

Gesetzesnummer

10004908

Dokumentnummer

NOR40014049

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/630/P36/NOR40014049

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