Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mineralölsteuergesetz 2022
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 26
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994
Abkürzung
MinStG 2022
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Beachte
Tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt Österreichs zur
Europäischen Union in Kraft (vgl. § 64).
Text
Herstellungsbetriebe, Begriff
§ 26.Paragraph 26,
(1)Absatz einsHerstellungsbetriebe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind im Steuergebiet gelegene Betriebe, in welchen Mineralöl gewonnen oder bearbeitet (hergestellt) wird. Ein Bearbeiten ist auch das Mischen von Mineralölen miteinander oder mit anderen Stoffen, wenn das Gemisch ein Mineralöl ist, es sei denn, das Mischen erfolgt in einem Mineralöllager oder bei der Verwendung von steuerfreiem Mineralöl in einem Verwendungsbetrieb.
(2)Absatz 2Nicht als Mineralölgewinnung gilt das Gewinnen von Mineralöl
in Vorrichtungen zur Reinigung oder Reinhaltung von Gewässern und in Wasseraufbereitungsanlagen,
in Vorrichtungen zur Reinhaltung der Luft bei der Verladung von Mineralöl oder der Entgasung von Transportmitteln oder
beim Reinigen von Putzstoffen, Arbeitskleidung oder Altpapier,
wenn das Mineralöl nicht weiter bearbeitet und nicht zum Antrieb von Motoren oder zum Verheizen verwendet, aus dem Steuergebiet verbracht oder vernichtet wird.
(3)Absatz 3Nicht als Mineralölherstellung gilt, sofern ein Betrieb nicht schon aus einem anderen Grund ein Mineralölherstellungsbetrieb ist,
das Mischen von Mineralölen miteinander oder mit Kraftstoffen oder Heizstoffen, denn das Gemisch keinem höheren Steuersatz unterliegt als ein der Mineralölsteuer unterliegender Bestandteil oder das Gemisch vom Verbraucher oder bei der Abgabe an den Verbraucher hergestellt wird;
das Beimischen von Schmierstoffen zu Mineralölen zur Herstellung von Zweitaktergemischen;
das Beimischen von Kleinstmengen anderer Stoffe zum Verbessern oder zum Kennzeichnen von Mineralölen.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2022
Gesetzesnummer
10004908
Dokumentnummer
NOR12053708
Alte Dokumentnummer
N3199440205J