Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Französischen Republik sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Steuerumgehung zu verhindern, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen. Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Sektionschef Dr. Wolfgang Nolz
im Bundesministerium für Finanzen.
Der Präsident der Französischen Republik:
S.E. Herrn Andre Lewin
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter.
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: