der B 161 Paß Thurn Straße von km 12,10 bis km 12,743 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 6. Juni 1989, BGBl. Nr. 292, bestimmten - Abschnitt „Ausbau Kehren Paß Thurn“,der B 161 Paß Thurn Straße von km 12,10 bis km 12,743 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 6. Juni 1989, Bundesgesetzblatt Nr. 292, bestimmten - Abschnitt „Ausbau Kehren Paß Thurn“,