Der Bundespräsident hat erklärt, gegen diese Änderung keinen Einspruch zu erheben.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wurden gegen die nachstehenden, vom Rat empfohlenen Änderungen Einsprüche erhoben:
Kapitel 27: Neue Anmerkung 4 zu den Unternummern und Nummer 2710;
Kapitel 29: Unternummer 2922 (10), 2922 (20) und 2922 (40);
Kapitel 39: Unternummer 3906 90;
Kapitel 61: Anmerkung 3 b;
Kapitel 62: Anmerkung 3 b;
Kapitel 70: Anmerkung 1 c und Anmerkung 1 d;
Kapitel 85: neue Unternummern 8528 11 und 8540 13 sowie Nummer 8544
und Unternummer 8544 70;
Kapitel 90: Anmerkung 1 h (Streichung der Worte „optische
Lichtleitkabel der Nummer 8544”) sowie Nummer 9001 und
Unternummer 9001 10.
Alle übrigen vorgeschlagenen Änderungen gelten gemäß Art. 16 Abs. 3 des Übereinkommens als angenommen und treten gemäß Art. 16 Abs. 4 lit. b mit 1. Jänner 1996 in Kraft. Alle übrigen vorgeschlagenen Änderungen gelten gemäß Artikel 16, Absatz 3, des Übereinkommens als angenommen und treten gemäß Artikel 16, Absatz 4, Litera b, mit 1. Jänner 1996 in Kraft.