Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gebrauchsmustergesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 22
Inkrafttretensdatum
01.04.1994
Außerkrafttretensdatum
01.08.2017
Abkürzung
GMG
Index
26/03 Patentrecht
Text
Veröffentlichung und Registrierung
§ 22.Paragraph 22,
Entspricht die Anmeldung den Anforderungen der §§ 18 und 19, sind die Veröffentlichung des Gebrauchsmusters im Gebrauchsmusterblatt (§ 23) und seine Registrierung im Gebrauchsmusterregister (§ 24) zu verfügen. Entspricht die Anmeldung den Anforderungen der Paragraphen 18 und 19, sind die Veröffentlichung des Gebrauchsmusters im Gebrauchsmusterblatt (Paragraph 23,) und seine Registrierung im Gebrauchsmusterregister (Paragraph 24,) zu verfügen.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2017
Gesetzesnummer
10003230
Dokumentnummer
NOR12037470
Alte Dokumentnummer
N2199434356J