Bundesrecht konsolidiert

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Gewerbeordnung 1994 § 173a

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1994

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/1997

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 173a

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001

Abkürzung

GewO 1994

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Versicherungsmakler; Berater in Versicherungsangelegenheiten

(verbundenes Gewerbe)

Paragraph 173 a, (1) Versicherungsmakler haben im Geschäftsverkehr als solche aufzutreten. Sämtliche vom Versicherungsmakler im Geschäftsverkehr verwendeten Papiere und Schriftstücke haben seine Gewerberegisternummer sowie die Bezeichnung „Versicherungsmakler'' zu enthalten.

  1. Absatz 2Die zur Ausübung des Gewerbes der Versicherungsmakler berechtigten Gewerbetreibenden haben für ihre Berufstätigkeit eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens einer Million Schilling pro Schadensfall im Verbrauchergeschäft ohne Vereinbarung eines Selbstbehaltes von mehr als 5 vH abzuschließen. Die Nachhaftung muß mindestens für drei Jahre sichergestellt sein.
  2. Absatz 3Die zur Ausübung des Gewerbes der Versicherungsmakler berechtigten Gewerbetreibenden haben gegenüber Personen, die sich um einen Versicherungs- oder Rückversicherungsschutz bemühen, ihre allfälligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Bindungen an ein Versicherungsunternehmen oder ihre Beteiligung an solchen Unternehmen oder umgekehrt offenzulegen, soweit diese die Interessen der Versicherungskunden beeinträchtigen könnten.
  3. Absatz 4Die gleichzeitige Ausübung des Gewerbes der Versicherungsmakler mit dem Gewerbe der Versicherungsagenten ist verboten. Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten haben sowohl dem Kunden als auch dem Versicherer gegenüber vorweg offenzulegen, in welcher Eigenschaft sie gerade tätig werden. Ein gleichzeitiges Tätigwerden als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in derselben Sache ist verboten.

Schlagworte

Versicherungsschutz

Gesetzesnummer

10007517

Dokumentnummer

NOR12088947

Alte Dokumentnummer

N5199715456A

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