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Gewerbeordnung 1994 § 162

Kurztitel

GewerbeordnungNächster Suchbegriff 1994

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 162

Inkrafttretensdatum

17.10.2017

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GewO 1994

Index

Vorheriger Suchbegriff50/01 GewerbeordnungNächster Suchbegriff

Text

Paragraph 162,
  1. Absatz einsKein reglementiertes Gewerbe und kein Teilgewerbe sind:
    1. Ziffer eins
      Änderungsschneiderei;
    2. Ziffer 2
      Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen;
    3. Ziffer 3
      Autoverglasung;
    4. Ziffer 4
      Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge;
    5. Ziffer 5
      Entkalken von Heißwasserbereitern;
    6. Ziffer 6
      Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten;
    7. Ziffer 7
      Erzeugung von Speiseeis;
    8. Ziffer 8
      Fahrradtechnik;
    9. Ziffer 9
      Friedhofsgärtnerei;
    10. Ziffer 10
      Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen;
    11. Ziffer 11
      Huf- und Klauenbeschlag;
    12. Ziffer 12
      Instandsetzen von Schuhen;
    13. Ziffer 13
      Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio);
    14. Ziffer 14
      Nähmaschinentechnik;
    15. Ziffer 15
      Vorheriger SuchbegriffReinigungNächster Suchbegriff von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen;
    16. Ziffer 16
      Schleifen von Schneidewaren;
    17. Ziffer 17
      Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern;
    18. Ziffer 18
      Wäschebügeln;
    19. Ziffer 19
      Zusammenbau von Möbelsätzen.
  2. Absatz 2Zur Ausübung von in Absatz eins, genannten freien Gewerben ist jeweils jedenfalls auch berechtigt, wer über die folgenden Gewerbeberechtigungen mit oder ohne Einschränkungen verfügt:
    1. Ziffer eins
      Damenkleidermacher; Herrenkleidermacher; Wäschewarenerzeugung (verbundenes Handwerk) zur Ausübung der Änderungsschneiderei;
    2. Ziffer 2
      Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk) zur Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen, zum Huf- und Klauenbeschlag, zum Schleifen von Schneidewaren und zur Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern;
    3. Ziffer 3
      Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk) zur Autoverglasung und zum Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge;
    4. Ziffer 4
      Gas- und Sanitärtechnik zum Entkalken von Heißwasserbereitern;
    5. Ziffer 5
      Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung (Handwerk) zur Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten und zur Erzeugung von Speiseeis;
    6. Ziffer 6
      Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk) zur Fahrradtechnik und zur Nähmaschinentechnik;
    7. Ziffer 7
      Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk) zur Friedhofsgärtnerei;
    8. Ziffer 8
      Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer; Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner (verbundenes Handwerk) zur Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen;
    9. Ziffer 9
      Schuhmacher (Handwerk) zum Instandsetzen von Schuhen;
    10. Ziffer 10
      Kosmetik (Schönheitspflege) zum Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio);
    11. Ziffer 11
      Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler) (Handwerk) zur Vorheriger SuchbegriffReinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen und zum Wäschebügeln;
    12. Ziffer 12
      Tischler; Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk) zum Zusammenbau von Möbelsätzen.

Schlagworte

Gürtelerzeugung, Hufbeschlag, Metallbau, Landmaschine, Karosseriebautechniker, Gastechnik, Kanditenerzeugung, Gefroreneserzeugung, Maschinentechnik, Bürotechnik

Im RIS seit

18.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2017

Gesetzesnummer

10007517

Dokumentnummer

NOR40194332

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P162/NOR40194332

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