(1)Absatz einsJeder Sektionsvorstand besteht aus 8 bis 15 Mitgliedern, die von den Sektionsangehörigen gewählt werden. Die genaue Anzahl hat die Wahlordnung (§ 44) unter Berücksichtigung der Anzahl der Sektionsangehörigen zu bestimmen.Jeder Sektionsvorstand besteht aus 8 bis 15 Mitgliedern, die von den Sektionsangehörigen gewählt werden. Die genaue Anzahl hat die Wahlordnung (Paragraph 44,) unter Berücksichtigung der Anzahl der Sektionsangehörigen zu bestimmen.