sämtliche Inhalte der beantragten Gesellschaftsbefugnis durch ausgeübte Befugnisse von geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Ziviltechnikern (§ 1), die Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder sind, gesetzmäßig nachgewiesen sind,sämtliche Inhalte der beantragten Gesellschaftsbefugnis durch ausgeübte Befugnisse von geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Ziviltechnikern (Paragraph eins,), die Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder sind, gesetzmäßig nachgewiesen sind,