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Ärzte-Ausbildungsordnung Anl. 29

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ärzte-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 152/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 29

Inkrafttretensdatum

05.03.1994

Außerkrafttretensdatum

10.11.1998

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

                                                          Anlage 29

                                                        -------------

ORTHOPÄDIE UND ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE

A. Definition des Aufgabenbereiches:

Das Sonderfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie umfaßt die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Funktionsstörungen, Erkrankungen und Verletzungen der Stütz- und Bewegungsorgane.

B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. Ziffer eins
    Hauptfach:
    Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Physikalischer Medizin in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist.
  2. Ziffer 2
    Pflichtnebenfächer:

2.1. Zwölf Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Plastische Chirurgie, Neurochirurgie oder Gefäßchirurgie anzurechnen ist;

2.2. drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde;

2.3. drei Monate Neurologie;

2.4. sechs Monate Unfallchirurgie.

  1. Ziffer 3
    Wahlnebenfächer:
    Keine.

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. Ziffer eins
    Orthopädie und Orthopädische Chirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik;
  2. Ziffer 2
    Kenntnisse der Anatomie, Pathologie, Physiologie, Instrumentenkunde, Asepsis, Immunologie und Genetik;
  3. Ziffer 3
    Biomechanik des Stütz- und Bewegungsapparates;
  4. Ziffer 4
    orthopädisch-klinische Untersuchungstechnik einschließlich Elektrodiagnostik;
  5. Ziffer 5
    Sonographie;
  6. Ziffer 6
    Kenntnisse bildgebender Verfahren, insbesondere NMR, Computertomographie, Nuklearmedizin, Densitometrie, Ganganalyse, Dynamometrie;
  7. Ziffer 7
    Kenntnisse der Röntgendiagnostik und des Strahlenschutzes einschließlich der Kontrastmitteluntersuchungen;
  8. Ziffer 8
    konservative Therapie, Verband-, Schienen-, Gips-, Orthesen- und Prothesentechnik;
  9. Ziffer 9
    Kenntnisse über orthopädische Schuh- und Behelfsversorgung;
  10. Ziffer 10
    Kenntnisse der physikalischen Therapie, Ergotherapie und manuellen Medizin;
  11. Ziffer 11
    medikamentöse Therapie, einschließlich Infusionstherapie und Blutersatz, Tranfusions- und Chemotherapie;
  12. Ziffer 12
    Kenntnisse der Radiotherapie;
  13. Ziffer 13
    Punktionen und Infiltrationstechnik;
  14. Ziffer 14
    gedeckte Eingriffe am aktiven und passiven Bewegungsapparat, insbesondere Redressements, Tenotomien usw., offene Eingriffe am aktiven und passiven Bewegungsapparat unter spezieller Berücksichtigung von Osteotomien, Osteosynthesen, Arthrotomien, plastische Operationen, Operationen an der Wirbelsäule, Arthroplastiken, Endoprothetik, Arthroskopien und arthroskopische Operationen, orthopädische Behandlung posttraumatischer Veränderungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Handchirurgie, Rheumachirurgie, Tumorchirurgie, periphere Nervenchirurgie, operative Infektbehandlung, Amputationen, Entfernung von Fremdkörpern insbesondere Nägel, Platten, Schrauben usw.;
  15. Ziffer 15
    Kenntnisse der Diagnose und Therapie rheumatischer Erkrankungen;
  16. Ziffer 16
    Kenntnisse der Vorsorgemedizin, Rehabilitation, Behindertenfürsorge, Arbeitsmedizin und Sozialmedizin;
  17. Ziffer 17
    Psychosomatik;
  18. Ziffer 18
    Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  19. Ziffer 19
    Geriatrie;
  20. Ziffer 20
    Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  21. Ziffer 21
    Dokumentation;
  22. Ziffer 22
    Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesundheits- und Sozialwesens;
  23. Ziffer 23
    Begutachtungen.

D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Rheumatologie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von 27 Monaten auf dem Gebiet der Rheumatologie, soweit nicht bereits im Rahmen der Ausbildung zum Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie eine Ausbildung in der Dauer von höchstens zwölf Monaten auf dem Gebiet der Rheumatologie absolviert worden und somit anzurechnen ist und von jeweils drei Monaten auf den Gebieten der Inneren Medizin, der Physikalischen Medizin und der Medizinischen Radiologie-Diagnostik:

  1. Ziffer eins
    klinische Untersuchung von Patienten des rheumatischen Formenkreises;
  2. Ziffer 2
    Kenntnisse der Anamnese und der physikalischen Untersuchung bei rheumatischen Erkrankungen;
  3. Ziffer 3
    Interpretation der einschlägigen Laborbefunde;
  4. Ziffer 4
    Interpretation der sonographischen, radiologischen und isotopenmedizinischen Befunde;
  5. Ziffer 5
    Kenntnisse der Pathogenese, Pathologie, Klinik, Ätiologie und Epidemiologie der Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises sowie der System- und Organmitbeteiligung;
  6. Ziffer 6
    Kenntnisse der Erkrankungen der Knorpel und der Knochen;
  7. Ziffer 7
    Gelenkspunktion und Auswertung des Synovialpunktates;
  8. Ziffer 8
    Kenntnisse der Methodologie rheumaserologischer Untersuchungen;
  9. Ziffer 9
    Kenntnisse der Genetik und Immunologie, insbesondere im Zusammenhang mit rheumatischen Erkrankungen;
  10. Ziffer 10
    Kenntnisse der Wertigkeit neurophysiologischer Befunde;
  11. Ziffer 11
    medikamentöse Therapie einschließlich ihrer Nebenwirkungen, Langzeitbehandlung rheumatischer Affektionen und deren besondere Problematik sowie topische Injektionen;
  12. Ziffer 12
    Kenntnisse der Indikationen und Gegenindikationen für alle physiotherapeutischen Methoden im Hinblick auf den rheumatischen Formenkreis;
  13. Ziffer 13
    Kenntnisse der Wirkungsmechanismen und Nebenwirkungen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen;
  14. Ziffer 14
    Kenntnisse der Rehabilitationsmaßnahmen und der Ergotherapie bei rheumatischen Erkrankungen;
  15. Ziffer 15
    Kenntnisse der Psychosomatik bei rheumatischen Erkrankungen;
  16. Ziffer 16
    Kenntnisse orthopädisch-konservativer und operativer Maßnahmen bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, insbesondere Kenntnisse der Indikationsstellung und der Nachbehandlung sowie der technischen Grundprinzipien der operativen Behandlung rheumatischer Erkrankungen.

E. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Sportorthopädie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren, wobei eine Ausbildung in der Dauer von sechs Monaten Medizinische Leistungsphysiologie, drei Monaten Physikalische Sportheilkunde und drei Monaten Internistische Sportheilkunde anrechenbar sind:

  1. Ziffer eins
    klinisch-manuelle und apparative Diagnostik unter Berücksichtigung sportlicher Bewegungsabläufe und Belastungen, insbesondere Mechano-, Elektro- und Thermodiagnostik;
  2. Ziffer 2
    klinisch-manuelle und apparative Therapie unter Berücksichtigung sportlicher Bewegungsabläufe und Belastungen, insbesondere Physiotherapie und Ergotherapie;
  3. Ziffer 3
    Planungs- und Organisationsberatung zur Gestaltung von Sportstätten und Rehabilitations- bzw. Rekreationseinrichtungen;
  4. Ziffer 4
    Prävention und Trainingsbetreuung;
  5. Ziffer 5
    Wettkampfbetreuung;
  6. Ziffer 6
    Kenntnisse der geltenden Dopingbestimmungen;
  7. Ziffer 7
    Regeneration;
  8. Ziffer 8
    Erstellung und Durchführung von sportartspezifischen Rehabilitationskonzepten;
  9. Ziffer 9
    Trainingstherapie;
  10. Ziffer 10
    Kinesiologie;
  11. Ziffer 11
    Konstitutionslehre und Typologie;
  12. Ziffer 12
    Gestaltung von Hilfsmitteln im Rahmen der Prävention und Rehabilitation.

Gesetzesnummer

10010796

Dokumentnummer

NOR12137261

Alte Dokumentnummer

N8199434282J

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