Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Protokoll 4
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1994
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994
Index
59/01 EFTA
Text
ABSCHNITT II
AUSKUNFTSPFLICHT (ARTIKEL 2 ABSATZ 4 DES ABSCHNITTES I)AUSKUNFTSPFLICHT (ARTIKEL 2 ABSATZ 4 DES ABSCHNITTES römisch eins)
TEIL I
Verpflichtung zur Anzeige
Artikel 1
Alle natürlichen und juristischen Personen mit Ausnahme derjenigen, die innerhalb des räumlichen Anwendungsgebietes des EWR-Abkommens auf dem Gebiet von Kohle oder Stahl eine Produktionstätigkeit oder eine andere Vertriebstätigkeit als den Verkauf an Haushaltungen oder an Kleingewerbetreibende ausüben, sind - falls sie die in den nachstehenden Artikeln bezeichneten Vorgehen tätigen - zur Auskunft nach Maßgabe dieses Abschnitts verpflichtet.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2020
Gesetzesnummer
10007389
Dokumentnummer
NOR12080295
Alte Dokumentnummer
N5199319541L