KAPITEL XII
FORM, INHALT UND WEITERE EINZELHEITEN FÜR BESCHWERDEN UND ANTRÄGE SOWIE FÜR DIE ANHÖRUNG, WELCHE IN KAPITEL XI FESTGELEGT SIND, DAS DIE VERFAHREN ZUR ANWENDUNG DER WETTBEWERBSREGELN AUF LUFTFAHRT UNTERNEHMEN ENTHÄLTFORM, INHALT UND WEITERE EINZELHEITEN FÜR BESCHWERDEN UND ANTRÄGE SOWIE FÜR DIE ANHÖRUNG, WELCHE IN KAPITEL römisch XI FESTGELEGT SIND, DAS DIE VERFAHREN ZUR ANWENDUNG DER WETTBEWERBSREGELN AUF LUFTFAHRT UNTERNEHMEN ENTHÄLT
ABSCHNITT I
BESCHWERDEN UND ANTRÄGE
Artikel 1
Beschwerden
1.Ziffer eins Beschwerden nach Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels XI sind schriftlich einzulegen und in einer der Amtssprachen eines EFTA-Staates oder der Europäischen Gemeinschaft abzufassen. Ihre Form, ihr Inhalt und andere Einzelheiten sind dem Ermessen der Antragsteller anheimgestellt.Beschwerden nach Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch XI sind schriftlich einzulegen und in einer der Amtssprachen eines EFTA-Staates oder der Europäischen Gemeinschaft abzufassen. Ihre Form, ihr Inhalt und andere Einzelheiten sind dem Ermessen der Antragsteller anheimgestellt.
2.Ziffer 2 Beschwerden können eingelegt werden von:
natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen.
3.Ziffer 3 Wenn Vertreter von Unternehmen, von Vereinigungen von Unternehmen oder von natürlichen oder juristischen Personen die Beschwerde unterzeichnen, so ist ihre Vertretungsbefugnis durch Urkunden nachzuweisen.