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EWR-Abkommen - Protokoll 3 Anl. 7

Kurztitel

EWR-Abkommen - Protokoll 3

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 909/1993

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Anl. 7

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ANLAGE 7

Liste der anzuwendenden Koeffizienten im Sinne von Artikel 7 Absatz 2

des Protokolls

TABELLE I

---------------------------------------------------------------------

HS-Position                         Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

04.03      Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir

           und andere fermentierte oder gesäuerte Milch

           (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert,

           auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten,

           Nüssen oder Kakao:

       10  - Joghurt:

    ex 10  - - aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder

               Kakao

       90  - andere:

    ex 90  - - aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder

               Kakao

07.10      Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren:

       40  - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

07.11 *1)  Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (zB durch Schwefeldioxid

           oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere

           vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind),

           zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet

       90  - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen:

    ex 90  - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

13.02      Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate

           und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und

           Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:

       20  - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

    ex 20  - - mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder

               mehr

15.17      Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von

           tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von

           Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels,

           ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren

           Fraktionen der Position 15.16:

       10  - Margarine, ausgenommen flüssige Margarine

    ex 10  - - mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT

       90  - andere:

    ex 90  - - mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT

17.02      Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose,

           Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne

           Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme,

           auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen,

           karamelisiert:

       50  - chemisch reine Fructose

17.04      Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße

           Schokolade)

18.06      Schokolade und andere kakaohaltige

           Lebensmittelzubereitungen

19.01      Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grieß,

           Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakaopulver oder

           mit einem Gehalt an Kakaopulver von weniger als 50 GHT,

           anderweit weder genannt noch inbegriffen;

           Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 04.01

           bis 04.04, ohne Gehalt an Kakaopulver oder mit einem

           Gehalt an Kakaopulver von weniger als 10 GHT, anderweit

           weder genannt noch inbegriffen

19.02      Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder

           anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, zB

           Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli,

           Canneloni; Couscous, auch zubereitet

           - Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer

             Weise zubereitet:

       11  - - Eier enthaltend

       19  - - andere:

       20  - Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise

             zubereitet):

    ex 20  - - andere als Waren mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch,

               Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut oder Mischungen

               daraus von mehr als 20 GHT;

       30  - andere Teigwaren

       40  - Couscous

19.03      Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von

           Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen

19.04      Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide

           oder Getreideerzeugnissen hergestellt (zB Corn Flakes);

           Getreidekörner, ausgenommen Mais, vorgekocht oder in

           anderer Weise zubereitet

19.05      Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln

           der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten,

           getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche

           Waren

20.01      Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit

           Essig zubereitet oder haltbar gemacht:

       90  - andere:

    ex 90  - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata); Yamswurzeln,

               Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile,

               mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr

20.04      Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet oder haltbar

           gemacht, gefroren:

       10  - Kartoffeln

    ex 10  - - in Form von Mehl, Grieß oder Flocken

       90  - anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen

    ex 90  - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

20.05      Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet oder haltbar

           gemacht, nicht gefroren:

       20  - Kartoffeln

    ex 20  - - in Form von Mehl, Grieß oder Flocken

       80  - - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

20.07      Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und

           Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz

           von Zucker oder anderen Süßmitteln

20.08      Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

           Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

           Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder

           genannt noch inbegriffen:

           - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch

             miteinander vermischt:

       11  - - Erdnüsse:

    ex 11  - - Erdnußmark

           - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen

             Mischungen der Unterposition 2008.19:

       92  - - Mischungen:

    ex 92  - - auf der Grundlage von Getreide

       99  - - andere:

    ex 99  - - Mais, anderer als Zuckermais (Zea mays var.

               saccharata)

21.01      Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder

           Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder

           auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

           Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge,

           Essenzen und Konzentrate hieraus:

       10  - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und

             Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen

             und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee:

    ex 10  - - mit einem Gehalt an Milchfett von 1,5 GHT oder mehr,

               an Milchprotein von 2,5 GHT oder mehr, an Zucker von

               5 GHT oder mehr oder an Stärke von 5 GHT oder mehr

       20  - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und

             Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen

             und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder

             Mate:

    ex 20  - - mit einem Gehalt an Milchfett von 1,5 GHT oder mehr,

               an Milchprotein von 2,5 GHT oder mehr, an Zucker von

               5 GHT oder mehr oder an Stärke von 5 GHT oder mehr

       30  - geröstete Zichorienwurzeln und andere geröstete

             Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate

             hieraus:

    ex 30  - andere geröstete Kaffeemittel als geröstete

             Zichorienwurzeln; Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

             anderen gerösteten Kaffeemitteln als gerösteten

             Zichorienwurzeln

21.02      Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-

           Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der

           Position 30.02); zubereitete Backtriebmittel in

           Pulverform:

       10  - Hefen, lebend:

    ex 10  - - andere als Backhefen, ausgenommen solche zur Fütterung

       20  - Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen,

             nicht lebend

    ex 20  - - andere als solche zur Fütterung

       30  - zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

21.03      Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete

           Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch

           zubereitet, und Senf

       20  - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

       30  - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:

    ex 30  - - Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) mit einem

               Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT oder mehr

       90  - andere:

    ex 90  - - andere als Mango-Chutney, flüssig

21.04      Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen;

           Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte

           Lebensmittelzubereitungen

21.05      Speiseeis, auch kakaohaltig

21.06      Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch

           inbegriffen:

  ex 21.06 - andere als Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt

22.03      Bier aus Malz

22.05      Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit

           Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

22.08      Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol,

           unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen;

           zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum

           Herstellen von Getränken verwendeten Art:

       50  - Gin und Genever

       90  - andere:

    ex 90  - - Likör mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 5 GHT

               oder mehr; Wodka und Aquavit

22.09      Speiseessig

29.05      Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

           Nitrosoderivate:

           - andere mehrwertige Alkohole

       43  - - Mannitol

       44  - - D-Glucitol (Sorbit)

35.05      Dextrine und andere modifizierte Stärken (zB Quellstärke

           oder veresterte Stärke), Leime auf der Grundlage von

           Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken:

  ex 35.05 - andere als Stärken, verestert oder verethert (ex 10)

38.09      Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum

           Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere

           Erzeugnisse und Zubereitungen (zB zubereitete

           Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in

           der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder

           ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder

           genannt noch inbegriffen

       10  - auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten

38.23      Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne;

           chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen

           Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich

           Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt

           noch inbegriffen; Rückstände der chemischen Industrie oder

           verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch

           inbegriffen:

       60  - Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44

                              TABELLE II

---------------------------------------------------------------------

HS-Position                         Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

09.01      Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen

           und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem

           Kaffeegehalt

09.02      Tee

13.02      Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate

           und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und

           Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:

           - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

       12  - - von Süßholzwurzeln

       13  - - von Hopfen

       20  - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

    ex 20  - - mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als

               5 GHT

           - Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch

             modifiziert

       31  - - Agar-Agar

       32  - - Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot,

               Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert

       39  - - andere:

14.04      Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch

           inbegriffen

       20  - Baumwoll-Linters

15.16      Tierische und pflanzliche Öle und Fette sowie deren

           Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert,

           wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert,

           jedoch nicht weiterverarbeitet:

       20  - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:

    ex 20  - - hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

15.18      Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren

           Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert,

           geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in

           inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch

           modifiziert, ausgenommen Waren der Position 15.16;

           ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen

           oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen

           verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit

           weder genannt noch inbegriffen:

  ex 15.18 - Linoxyn

15.19      Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der

           Raffination; technische Fettalkohole:

  ex 15.19 - andere als solche zur Fütterung

15.20      Glycerin, auch rein; Glycerinwasser und

           Glycerinunterlaugen

15.21      Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs,

           andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder

           gefärbt

15.22      Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen

           oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen

17.02      Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose,

           Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne

           Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme,

           auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen,

           karamelisiert:

       90  - andere, einschließlich Invertzucker

    ex 90  - - chemisch reine Maltose

18.03      Kakaomasse, auch entfettet

18.04      Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

18.05      Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

20.02      Tomaten, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht

       90  - andere als ganz oder in Stücken

20.08      Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

           Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

           Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder

           genannt noch inbegriffen

           - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen

             Mischungen der Unterposition 2008.19:

       91  - - Palmherzen

21.01      Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder

           Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder

           auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

           Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge,

           Essenzen und Konzentrate hieraus:

       10  - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und

             Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen

             und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee

    ex 10  - - kein Milchfett, Milchprotein, Zucker und keine Stärke

               enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett,

               2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Zucker oder 5 GHT

               Stärke enthaltend

       20  - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und

             Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen

             und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder

             Mate:

    ex 20  - - kein Milchfett, Milchprotein, Zucker und keine Stärke

               enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5

               GHT Milchprotein, 5 GHT Zucker oder 5 GHT Stärke

               enthaltend

       30  - - geröstete Zichorienwurzeln und andere geröstete

               Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate

               hieraus:

    ex 30  - - geröstete Zichorienwurzeln; Auszüge, Essenzen und

               Konzentrate aus gerösteten Zichorienwurzeln

21.03      Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete

           Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch

           zubereitet, und Senf:

       10  - Sojasoße

       30  - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:

    ex 30  - - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf; Senf

               (einschließlich zubereitetes Senfmehl) mit einem

               Gehalt an zugesetztem Zucker von weniger als 5 GHT

       90  - andere:

    ex 90  - - Mango-Chutney, flüssig

22.01      Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches

           Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz

           von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und

           Schnee

22.08      Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80%

           vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen;

           zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum

           Herstellen von Getränken verwendeten Art:

       20  - Branntwein aus Wein oder Traubentrester

       30  - Whisky

       40  - Rum und Taffia

       90  - andere:

    ex 90  - - andere als Likör mit einem Gehalt an zugesetztem

               Zucker, Wodka und Aquavit von mehr als 5 GHT

---------------------------------------------------------------------

*1) Anmerkung: Zu dem in den HS-Positionen 07.11, 20.01 und 20.04 genannten Zuckermais gehören nicht Mischungen von Zuckermais und anderen Erzeugnissen dieser Positionen.

Gesetzesnummer

10007338

Dokumentnummer

NOR12079713

Alte Dokumentnummer

N5199318661L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/909/ANL7/NOR12079713

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